… an der Basisversammlung am 5. April 2016

  • Höchstbestand Legehennen
  • Fütterungsgrundsätze / GMF-Pflicht
  • Weisung Antibiotika-Einsatz

Die Themen dieses Abends haben 24 Vereinsmitglieder nach Balsthal gelockt. Interessante Ausführungen und rege Diskussionen prägten die kurzweilige Versammlung. Der Präsident Felix Lang führte nach jedem Themenpunkt eine Konsultativabstimmung durch. Diese Stimmungsbilder dürfen die Delegierten an die DV Bio Suisse vom kommenden 13. April mitnehmen.

Felix Lang stellte in Aussicht, dass die Rolle der Delegierten und die damit zusammenhängende Statutenregelung an der nächsten GV traktandiert wird. Aktuell ist es so, dass die Delegierten Stimmfreigabe praktizieren.

Höchstbestand Legehennen

Laut Markus Schütz, Präsident IG Bio Ei, und laut Bio Suisse Richtlinien darf ein Bio-Betrieb aktuell über zwei Hühnerställe verfügen. Entweder hält man in einem Stall 2‘000 Legehennen oder 4‘000 Aufzuchttiere. Die Stallgrösse ist identisch. Ein Betrieb kann also 4‘000 bis 8‘000 Hühner halten. Die Hühnerhaltung kann unter diesen Vorzeichen ein Aufstockungszweig für den Familienbetrieb sein. Die Betriebsbeschränkung wird neben der IG Bio Ei auch von den Eierabnehmern unterstützt. Das 2‘000er-Konzept hat sich aus den 500er-Ställen entwickelt und bewährt. Die Tierhygiene kann dadurch profitieren, da sich die Ställe mit homogenen Gruppen bestücken lassen. Die Verteilung der Ställe auf viele Betriebe vermindert gesundheitliche Probleme der sensiblen Tiere. Zudem kann der Zugang zu den Tieren durch auswärtige Personen (Konsumenten) verantwortet werden. Das sehr gute Image des Bio-Eis ist mit grossen Stall-Anlagen in Gefahr. Der Konsument verbindet das Bio-Ei nicht mit „Massen-Tierhaltung“. Gegen die Beschränkung spricht laut IG Bio Ei die Profitgier von Einzelnen. Es soll neue Bio-Ei-Abnehmer geben, die grössere Produzenten bevorzugen würden. Momentan sind aber alle Abnehmer, Lizenznehmer, an einer ausgeglichenen Situation interessiert.

Das Problem mit der Futterherkunft bleibt nach wie vor bestehen. 70 % ist Import, vier Futtermühlen decken die Nachfrage ab. Ökologisch gesehen müssten alle Ställe rund um die Lindmühle stehen 😉

Bio-Suisse-Vorstandsmitglied Christian Butcher weist darauf hin, dass dieses Traktandum für die Frühlings-DV „zwittrig“ daherkommt. Einerseits möchte Bio Suisse den Höchstbestand nicht definieren, andererseits wird die Arbeit der IG Bio Ei gelobt. Die Eierproduzenten betreiben eine gute Marktbearbeitung, die Produzenten und Lizenznehmer sind unter einem Hut. Laut Bio Suisse Richtlinien ist eine industrielle Bio-Eierproduktion ausgeschlossen. Im Hinblick auf die langfristigen Ziele und die Strategie von Bio Suisse, welche im Herbst 2017 verabschiedet wird, sollten keine neuen Regelungen und Beschränkungen vorgenommen werden. Momentan sind keine Projekte für konzentrierte Eier-Produktions-Betriebe am Laufen.

Ergebnis der konsultativen Abstimmung

Für die Begrenzung Höchstbestand (2 Ställe pro Betrieb):      18 Mitglieder
Gegen die Begrenzung:      0 Mitglieder
Enthaltungen:      6 Mitglieder

Fütterungsgrundsätze / GMF-Pflicht

Christian Butscher leitet das seit zwei Jahren diskutierte Thema mit den Worten „GMF und kein Ende“ ein. Die Arbeitsgruppe Wiederkäuer ist bei Bio Suisse am Ball. In den Richtlinien (4.2) ist der Raufutter- und Kraftfutteranteil der Fütterung thematisiert. Bei der Wiederkäuerfütterung sollten keine Bestimmungen festgelegt werden, welche bei den langfristigen Zielen der Bio Suisse in die Quere kommen. Im Herbst 2017 wird die Strategie der Bio Suisse verabschiedet. Wie sich der Biolandbau weiterentwickeln soll, ist darin dann definiert.

Sollte der Antrag der Berner Bio Bauern angenommen werden (75 % Raufutter für s’Talgebiet, 85 % Raufutter für s’Berggebiet), so wird dies in die Richtlinien aufgenommen. Bio Suisse wird mit diesem Beschluss leben können.

Aus der Versammlung kristallisieren sich zwei Standpunkte.

Gegen die GMF-Pflicht sprechen folgende Punkte:

  • Silomais ist ein Futtergarant im Sommer bei Trockenperioden
  • Mit Silomais ist weniger Futterfläche nötig, gegengerechnet mit Gras
  • Rindvieh ist auf weniger Fläche angewiesen für die Ernährung
  • Im Gegenzug kann auf der übrigen Fläche der gesuchte Brotweizen angebaut werden
  • Im Talgebiet soll die Produktions-Intensität nicht runtergefahren werden!
  • In den Bio Suisse Richtlinien steht: Die Bewirtschaftungsintensität den Zonen anpassen
  • Jeder Betrieb ist anders gelagert. Es soll nicht auf „Gleichmacherei“ rauslaufen
  • Es ist schwierig, dem Konsumenten die verschiedenen Anforderungen zur GMF klar zu machen. Was sagen %-Zahlen aus, weshalb dann nicht 100 % ?
  • Omega 3 Fettsäuren dürfen in der Schweiz laut Gesundheitsgesetz nicht ausgelobt werden.
  • Leider sperren sich die grossen Abnehmer gegen eine Segmentierung im Milchangebot.

Für die GMF-Pflicht wird folgendermassen argumentiert:

  • Milch aus Gras ist eine ernährungsphysiologische Erfolgsgeschichte. Nachweisbar enthält die Milch mehr Omega 3 Fettsäuren und ist daher gesünder.
  • Die Qualitätskriterien für Milch sind einfach zu erreichen und können sehr gut kommuniziert werden. Die Kuh ist zum Gras fressen geboren.
  • Der Bio-Milchmarkt ist sehr leicht aus dem Gleichgewicht zu bringen. Ein paar grosse Produzenten mehr und ein Überfluss steht ins Haus. Umstellbetriebe sollen sich zur Raufutter-Fütterung bekennen.
  • Bio Suisse soll sich mit gesunder Milch aus Gras/Heu profilieren, bevor die „Heumilch“ kommt…
  • Mit GMF kann man auch eine ordentliche Ration Silomais einplanen, kein Problem. 90 % der Betriebe sind schon dabei. Man sollte einen Weg finden, den Gesundheitsvorteil dieser Milch auszuloben.
  • Hofeigene Futterproduktion stimmt überein mit den Grundsätzen des Biolandbaus.
  • Weniger Silomais macht Sinn, weil an die Eiweisskomponente ehrlicherweise auch gedacht werden muss.
Ergebnis der konsultativen Abstimmung

Für den Antrag der Berner Biobauern (75% / 85% GMF):      7 Mitglieder
Gegen den Antrag der Berner Biobauern:      14 Mitglieder
Enthaltungen:      3 Mitglieder

Weisung Antibiotika-Einsatz

Christian Butscher hat zusammen mit seinen Kollegen im Vorstand Bio Suisse die Weisungen erarbeitet und verabschiedet. In der Vernehmlassung haben sich anfänglich 6 MO’s gegen die erwähnte Weisung gestellt. Nun sind es noch drei MO’s: Bio Jura, Bio Vaud und Bio NWCH. In der Weisung geht es um eine Sensibilisierung gegen Antibiotika-Resistenzen, um den verminderten, gezielten A.einsatz und letztlich stellt die Weisung auch ein gewisses Druckmittel gegenüber Tierärzten dar. Es geht also nicht um ein Antibiotika-Verbot.

Handling / Umsetzung der Weisung: Der Tierarzt erhält eine Broschüre und eine Liste mit der Antibiotika-Kategorisierung. Der Tierhalter erhält ein Dokument, welches er dem Tierjournal beilegt. Darauf ist dokumentiert, welches A. zum Einsatz kam. Der Tierarzt unterschreibt die Antibiotika-Abgabe. Dieses Doku ist Bestandteil der Biokontrolle. Der Tierhalter steht also nicht alleine in der Pflicht bei einem A.Einsatz. Vor Abgabe eines Antibiotikums, wird der Erreger mittels einer (Labor)probe ermittelt.

Thomas Herwig, Bio Jura, äussert sich über die Beweggründe zur Rekurs-Erfassung.

Grundsätzlich geht es darum, dass Bio Jura keine weiteren Auflagen mehr will !

Die Weisung tangiert folgende drei wichtige Punkte: Entscheidungskompetenz / Tierschutz / Umsetzbarkeit des sensiblen Antibiotika-Themas.

Der Tierarzt entscheidet über den Arzneimittel-Einsatz. Gesetzlich ist es so, dass der Tierhalter primär die Verantwortung für sein Tier trägt, deshalb kann die Teilung der Verantwortung mit dem Tierarzt (mittels Vertrag) nicht umgesetzt werden und hier liegt der Stein des Anstosses. Als Kompromiss sieht Bio Jura eine Willensbekundung, welche von Seiten Arzt und Tierhalter unterschrieben wird.

Aktuell ist es so, dass seit den 80er Jahren kein neues Antibiotikum mehr auf den Markt kam. Auf drei A4-Seiten sind die verfügbaren Antibiotika aufgelistet. Die Reserve-Antibiotika sollten nur im Notfall angewendet werden. Resistenzbildungen sind nicht nur bei den Tieren gefährlich, auch in der Humanmedizin ist dies ein grosses Thema. Deshalb steht die Landwirtschaft gegenüber den Konsumenten in einer grossen Verantwortung.

Ergebnis der konsultativen Abstimmung

Für die Weisung Antibiotika-Einsatz:      7 Mitglieder
Gegen die Weisung Antibiotika-Einsatz:      10 Mitglieder
Enthaltungen:      7 Mitglieder


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