Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

Beim Projekt Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) steht aktuell zur Diskussion, ob das Bundesprogramm Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) für alle Knospe-Betriebe verbindlich werden soll?

Ein entsprechender Antrag der BIO NWCH an der Frühlings-Delegiertenversammlung 2014 von Bio Suisse wurde verschoben. Die Bio Suisse Gremien, die sich mit der Ausrichtung der Fütterungsstrategie befassen, wurden beauftragt, die Basis aktiv in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

Christian Butscher, Vorstandsmitglied Bio Suisse:
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) meldete eine unerwartet hohe Beteiligung am Programm, was hohe Kosten verursacht. Die Kontrollen sind noch nicht in allen Kantonen abgeschlossen und somit genaue Zahlen noch nicht bekannt. Bio Suisse hat gemeinsam mit IP-Suisse und Mutterkuh Schweiz eine Eingabe ans BLW gemacht mit folgendem Vorschlag: Basisbeitrag 200 Franken pro Hektare für Betriebe, die mindestens einen Grasanteil von 75 % einsetzen und 400 Franken für einen Grasanteil von über 85%. Tal und Berg gleich. Die Finanzierung dürfte schwierig sein, zumal der Bund ein Sparprogramm einleitet. Eine neue Regelung ist vor 2018 nicht möglich. „Das BLW will genau wissen, was der Zusatznutzen unseres Vorschlags für die graslandbasierte Fütterung ist“, erklärt der Zuständige für das Ressort Qualität.

Am 30.10.2015 organisierte Bio Suisse einen Workshop zur Wiederkäuerfütterung. Die Teilnehmer befürworteten grossmehrheitlich eine Änderung. Die Richtung ist noch offen. Es wurden drei mögliche Wege skizziert:
1.) Reduktion Kraftfutter
2.) Grasanteil festlegen
oder 3.) Festlegen von einem hofeigenen Futteranteil von 95 Prozent.

Urs Brändli, Präsident Bio Suisse: „Wir gehen davon aus, dass wir der Delegiertenversammlung im Frühling 2016 einen Richtlinienantrag vorlegen werden.“


Ein Gedanke zu „Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

  1. Grüezi. Danke für die Möglichkeit der Meinungsabgabe.
    Nach meiner Meinung ist das GMF-Obligatorium wegen folgenden Punkten der richtige Weg:
    – Der Einfachheit halber – nicht wieder eine neue Regelung dazu!
    – Es gibt Biobetriebe (z. B. mit alten Stallungen, Auslaufbetriebe, Viehlose Betriebe) welche gerne an Nachbarbetriebe Rauhfutter verkaufen. Darum nicht 3. Variante
    – Eine wirtschaftliche Milchproduktion erfordert ein Minimum an Kraftfutter, 10 % ist wenig. Bedenkt man, dass ein Kuhplatz ca. 12 m2 versiegelten Boden verursacht, einige m3 Futterlager- und Hofdüngerlagerraum erfordert, welcher auch wieder mal erneuert werden muss, muss bei Milchkühen eine gewisse Milchleistung resultieren. Darum nicht 1. Variante.

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